Förderungsmöglichkeiten bei MitOst



MitOst fördert selber Projektvorhaben, arbeitet aber auch mit Stiftungen zusammen, die Projektmittel zur Verfügung stellen. Jeder Partner hat andere Kriterien, die ein Projekt erfüllen muss. Daher gibt es verschiedene Kategorien von Projekten. Einige Bedingungen müssen jedoch alle Vorhaben erfüllen:

  • Nur MitOst-Mitglieder können über MitOst Projektmittel beantragen.
  • Die Projektleitung liegt immer bei einem MitOst-Mitglied.
  • Die Projektgruppe kann durch Nichtmitglieder ergänzt werden, sollte aber zu mindestens 50% aus MitOst-Mitgliedern bestehen
  • Die Arbeit der Projektleitung und der Projektgruppe ist ehrenamtlich.
  • Das Projekt muss für die Teilnahme anderer MitOst-Mitglieder offen sein.
  • Die Projekte dürfen keinen Gewinn erzielen.
  • In der Regel ist eine weitere Finanzierung durch andere Förderer notwendig. Ausnahme: Kleinst- und Alumniprojekte.


Beispiele für durch MitOst geförderte Projekte finden sich im Projektarchiv.

P r o j e k t a r t e n



S p r a c h -  u n d
K u l t u r p r o j e kt e

Projektbedingungen
Antrag

Sprach- und Kulturprojekte werden aus MitOst-Mitteln gefördert und setzen sich für die Völkerverständigung in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und für zivilgesellschaftliches Engagement ein.

n a c h b a r s c h a f t . m o e


Projektbedingungen
Antrag

Nachbarschaftsprojekte werden von der Schering Stiftung gefördert, aber über MitOst beantragt. Durch den Projekt- wettbewerb nachbarschaft.moe sollen die  nachhaltigen Beziehungen zwischen Nachbarländern oder in Grenzregionen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa unterstützt werden.

T o l e r a nz p r o j e k t e

Projektbedingungen
Antrag

Toleranzprojekte werden von der F. C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz gefördert, aber über MitOst beantragt. Thematisch widmen sie sich den Bereichen Toleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Vorurteile, Minderheiten und dem Zusammenleben verschiedener sozialer und ethnischer Gruppen. Gefördert werden bi- und trilaterale Projekte zwischen Deutschland einerseits, Tschechien, Ungarn oder Polen andererseits.

K l e i n s t p r o j e k t e

Projektbedingungen
Antrag

Kleinstprojekte werden aus MitOst-Mitteln gefördert. Es handelt sich um Projekte im Bereich Völkerverständigung und zivilgesellschaftliches Engagement, die ein bestimmtes Budget nicht übersteigen und die MitOst mit höchstens 350 EUR fördert. Eine Ko-Finanzierung durch andere Stiftungen oder Einrichtungen ist nicht notwendig.

B ü r g e r s c h a f t :   Eu r o p a



Projektbedingungen
Antrag

"Bürgerschaft: Europa" ist ein Projektwettbewerb, der aus Mitteln des EU-Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" finanziert wird. Er fördert Projekte, die sich mit Themen wie Demokratie, gemeinsame Werte, gemeinsame Geschichte und Kultur, sozialer Zusammenhalt, Auswirkungen europäischer Politik auf die Gesellschaft oder Vielfalt und Einheit Europas auseinander setzen.

R e g i o n a l i s i e r u n g s-
p r o j e k t e

Projektbedigungen
Antrag

Regionalisierungsprojekte werden aus MitOst-Mitteln gefördert. Sie dienen der Verbreitung von MitOst in den verschiedenen Regionen Mittel- und Osteuropas und der Vernetzung der Mitglieder. Jedes Mitglied kann vor Ort in seiner Stadt oder seiner Region aktiv werden und kleinere öffentliche Veranstaltungen wie MitOst-Salons und MitOst-Abende organisieren.

A l u m n i p r o j e k t e

Projektbedingungen
Antrag

Alumniprojekte werden aus MitOst-Mitteln und aus Mitteln der Robert Bosch Stiftung gefördert. Sie dienen der Vernetzung und Weiterbildung von ehemaligen Programmstipendiaten. Eine Ko-Finanzierung durch andere Stiftungen oder Einrichtungen ist nicht notwendig.

K o o p e r a t i o n s p r o j e k t e

Beispiele und Kontakt

Neben den genannten von Mitgliedern durchgeführen Projekten sind Kooperationen des Vereins mit verschiedenen Partnern in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Kooperationen orientieren sich an unserem Ziel, den Sprach- und Kulturaustausch mit Mittel-, Ost- und Südosteuropa zu fördern. Über Kooperationen entscheidet der Vorstand.